Mit Erlass der Bundesregierung vom 28.04.2020 

darf ich meinen Dienstleistungsbetrieb mit 01.05.2020 wieder öffnen 

unter Einhaltung der gesetzlichen 

Hygiene- und Schutzmaßnahmen. 

 

ich freue mich sehr und 

bitte um telefonische Terminvereinbarung.